Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltung Wir liefern ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Vertragsabschluss Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen gelten nur als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Sämtliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere Auftragsbestätigung ist für Vertragsinhalt und Lieferumfang maßgebend. Für alle Angaben über technische Spezifikationen, Mengen, Maße und Gewichte gelten die in unseren jeweiligen Datenblättern spezifizierten Werte beziehungsweise die handelsüblichen Toleranzen. Abweichungen und technische Änderungen, die die Verwendbarkeit der Liefergegenstände nicht wesentlich beeinträchtigen, bleiben vorbehalten.
Lieferzeit Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Besteller mit einer Verbindlichkeit - insbesondere gemäß Abschnitt VI. – im Rückstand ist. Werden für Lieferungen vereinbarte Fristen oder Termine überschritten, ist der Besteller berechtigt, eine Nachfrist von 6 Wochen zu setzen. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Geraten wir mit der Erbringung der Lieferung in Verzug, so hat der Besteller folgende Rechte: Wir haften für den Schaden, mit dessen Eintritt infolge des Verzuges nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den Angaben des Bestellers bei Vertragsabschluß gerechnet werden konnte. Die Höhe des Schadensatzes ist auf 2% des Wertes des Liefergegenstandes für jede angefangene Woche des Verzuges, insgesamt auf den Wert des Vertragsgegenstandes, mit dem wir uns in Verzug befinden, begrenzt. Der Besteller ist nach Ablauf der Nachfrist von 6 Wochen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann nur verlangt werden, soweit der Ausschluss dieses Anspruchs im Hinblick auf ein besonderes Verschulden von uns, auf die besonderen Belange des Bestellers oder sonstige Umstände als grob unbillig erscheint. In diesem Fall ist die Haftung auf denjenigen Schaden, mit dessen Eintritt nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge gerechnet werden konnte, höchstens jedoch auf den Wert des Liefergegenstandes, begrenzt.
Lieferunmöglichkeit Können wir aufgrund höherer Gewalt, wie z.B. Betriebsstörungen, Rohstoffmangel oder aus sonstigen nicht von uns zu vertretenden Gründen, wie z.B. Verzug unserer Vorlieferanten, Verweigerung, Einschränkung, Aussetzung oder Rücknahme einer Lizenz, einer Genehmigung oder anderer Maßnahmen zuständiger Behörden, unsere Leistungen nicht innerhalb der Nachfrist von 6 Wochen erbringen, sind der Hersteller und wir nach Ablauf von weiteren 2 Wochen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ist die Unmöglichkeit oder ein Unvermögen zur Lieferung von uns zu vertreten, gilt die Regelung (gemäß Abschnitt III. Ziffer 4) entsprechend.
Preis Die Preise gelten netto ab unserem Auslieferungslager zuzüglich Mehrwertsteuer, Fracht, Porto und Versicherung. Sie basieren auf dem in Angebot und Auftragsbestätigung genannten Preis. Bei Preisen mit US-$-Basis gilt der in Klammern genannte Dollarkurs. Am Liefertag findet Preiskorrektur gemäß dem amtlichen Kassa-Brief-Kurs statt. Die Preise unserer Auftragsbestätigung sind für die Dauer von 4 Monaten ab dem Datum der Auftragsbestätigung wirksam. Gelangt der Vertrag – ganz oder teilweise - erst nach Ablauf dieser Frist zur Ausführung, wird der am Liefertag gültige Preis berechnet.
Zahlungsbedingungen Die Rechnungsstellung erfolgt mit der Auslieferung. Gelangt ein Auftrag in mehreren Teilen zur Auslieferung, wird jede Lieferung gesondert abgerechnet. Bei verspäteter Zahlung oder Stundung sind wir, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens, berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu berechnen. Ist der Besteller mit einer Zahlung länger als 14 Tage in Verzug geraten oder ist nach Vertragsabschluß eine Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse eingetreten, die Zweifel an einer Erfüllung unserer Forderung begründet, können wir für die Auslieferung bestellter Ware Vorauszahlung verlangen. Zu einer Annahme von Wechseln sind wir nicht verpflichtet.
Versand und Gefahrtragung Der Versand erfolgt nach unserer Wahl ab unserem Auslieferungslager auf Gefahr des Bestellers, auch wenn es sich um eine Sammelbestellung handelt, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist oder wenn wir die Beförderung übernehmen. Die Gefahr geht mit der Ware an die Transportperson auf den Besteller über, auch wenn die Ware von uns geliefert wird. Verzögert sich die Versendung infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, wird die Ware von uns mit Anzeige der Versandbereitschaft auf Gefahr des Bestellers und auf seine Kosten auf Lager genommen.
Abnahme Lieferungen auf Abruf bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung und sind spätestens 12 Monate nach Auftragsbestätigung zur Abnahme fällig. Kommt der Besteller mit der Abnahme in Verzug, sind wir berechtigt, nach erfolgloser Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Unser Schaden beläuft sich auf mindestens 20% der vereinbarten Vergütung, sofern der Besteller nicht nachweist, dass uns ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
Eigentumsvorbehalt Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen – auch aus anderen Lieferungen – einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung sämtlicher in Zahlung gegebener Wechsel und Schecks vor. Dies gilt auch im Falle der Verarbeitung unserer Ware, die für uns als Hersteller erfolgt (§ 950 BGB). Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung mit anderen, nicht dem Besteller gehörenden Waren steht uns Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren zu diesen anderen Waren im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung zu. Der Besteller darf unsere Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, unter Weitergabe des Eigentumsvorbehalts und nur solange er nicht in Zahlungsverzug ist, veräußern. Kaufpreisforderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware werden bereits jetzt in Höhe deren Rechnungswerte bis zum Ausgleich aller unserer Forderungen an uns abgetreten. Auf Verlangen hat uns der Besteller unverzüglich eine Aufstellung über die insoweit abgetretenen Forderungen zu übersenden. Der Hersteller ist widerruflich berechtigt, diese Forderungen einzuziehen. Wir werden uns zustehende Forderungen insoweit freigegeben, als sie unsere offenen Forderungen um mehr als 20% übersteigen. Wir sind bei Zahlungsverzug, drohender Zahlungseinstellung oder unbefriedigender Auskunft über die Zahlungsfähigkeit des Bestellers berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung trägt der Besteller.
Gewährleistung Unsere Leistung gilt als vertragsgemäß erbracht, wenn sie den im Datenblatt spezifizierten beziehungsweise den schriftlich vereinbarten Spezifikationen entspricht und sich im Rahmen der verkehrsüblichen Toleranzen hält. Der Besteller hat die Ware nach Empfang zu prüfen und Mängelrügen bei offensichtlichen und erkennbaren Mängeln innerhalb einer Ausschlussfrist von 8 Tagen nach Erhalt schriftlich bei uns zu erheben. Reklamationen wegen Beschädigung der Ware werden nur berücksichtigt, falls der Besteller vor Abnahme der Ware den Zustand durch den anliefernden Spediteur schriftlich hat feststellen lassen. Beschädigungen oder Minderungen, die bei der Abnahme äußerlich nicht erkennbar waren, hat der Besteller sofort nach Entdeckung und spätestens innerhalb einer Woche nach Ablieferung uns schriftlich anzuzeigen und die Tatbestandsaufnahme zu beantragen. Der Besteller hat die Ware auf seine Kosten und Gefahr an Franz Glas Electronic zurückzusenden. Tritt an unserer Lieferung innerhalb von 2 Jahren nach Gefahrübergang (Gewährleistungsfrist) ein Mangel auf, der auf einem davor liegenden Umstand beruht, übernehmen wir die Gewährleistung unter Ausschluss weitergehender Ansprüche in folgendem Umfang: Der Mangel wird nach unserer Wahl durch Reparatur, Austausch des defekten Teils oder Ersatzlieferung beseitigt. Ersetzte Liefergegenstände oder Teile werden unser Eigentum. Der Gewährleistungsanspruch gemäß lit. a) ist ausgeschlossen, wenn der Besteller seine Vertragspflichten nicht erfüllt, der Mangel durch Verwendung für ungeeignete Zwecke oder sonstige unsachgemäße Behandlung entstanden ist oder der Vertragsgegenstand ohne unser Zustimmung geändert oder von Dritten instandgesetzt wurde. Schlägt die Ersatzlieferung fehl, oder geraten wir mit der Erfüllung unserer Gewährleistungspflicht länger als 8 Wochen in Verzug, kann der Besteller unter Ausschluss weitergehender Ansprüche eine Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Fehlt eine zugesicherte Eigenschaft, haften wir im vorstehend festgelegten Umfang hinaus im Rahmen des für uns erkennbar gewordenen Zwecks der Zusicherung auf Schadenersatz. Unsere Haftung besteht in dem Umfang, in dem wir nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge mit dem Eintritt eines derartigen Schadens rechnen konnten. Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der Rüge an in 8 Monaten, frühestens jedoch mit Ablauf der Gewährleistungsfrist. Weitergehende Ansprüche des Bestellers, die auf Mängel oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gestützt werden, bestehen – unbeschadet der sonstigen Bestimmungen in diesen AGB – nicht. Ausgeschlossen sind insbesondere Schadenersatzansprüche wegen positiver Vertragsverletzung, die unmittelbar auf Mängel oder Eigenschaften unserer Lieferung beruhen oder auf ein damit im Zusammenhang stehendes Verhalten von uns zurückgeführt werden. Die Freizeichnung gemäß Ziffer 1-6 dieses Abschnitts gilt nicht für Ansprüche aufgrund des geltend gemacht werden. Der Besteller verpflichtet sich darauf hinzuweisen, dass die mitgelieferte Bedienungsanleitung bzw. Produktbeschreibung beachtet wird. Er anerkennt, dass er auf diesen Umstand aufmerksam gemacht worden ist und gegebenenfalls den Einwand eines Mitverschuldens (z.B. gemäß §6 ProdHaftG) akzeptiert. Werden wir aufgrund des Produkthaftungsgesetztes auf Schadenersatz in Anspruch genommen, so stellt der Besteller uns insoweit von der Haftung frei, als der Schaden nicht von uns zu vertreten ist.
Rücktrittsrecht des Bestellers / Schadenersatzansprüche Wir übernehmen keinerlei Haftung dafür, dass die Liefergegenstände für die vom Besteller vorgesehene Verwendung geeignet sind. Soweit in diesen AGB oder individuellen Vereinbarungen nichts Abweichendes bestimmt ist, sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Mitarbeiter Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen Unmöglichkeit der Leistung, Verschulden bei Vertragsabschluß, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung sowie alle gesetzlichen Rücktrittsrechte ausgeschlossen. Soweit in diesen AGB Schadenersatzansprüche ausgeschlossen oder begrenzt sind, gilt dies nicht für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes und nicht für den Anspruch auf Ersatz eines Schadens, der auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer leitenden Angestellten beruht. In diesem Fall sind wir nur auf Ersatz des Schadens verpflichtet, der für uns bei Abschluss des Vertrages vorhersehbar war.
Schlussbestimmungen Wir sind berechtigt, Daten des Waren- und Zahlungsverkehrs mit dem Besteller zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln. Erfüllungsort für alle Leistungen und Zahlungen ist der Sitz unseres Unternehmens. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Besteller und uns findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Geltung des einheitlichen Kaufgesetzes ist ausgeschlossen. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist als Gerichtsstand Dachau vereinbart, sofern der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Das gilt auch für Wechsel- und Scheckverpflichtungen sowie für Schadenersatzansprüche gleich welcher Art. Wir sind jedoch berechtigt, am Sitz des Bestellers Klage zu erheben. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. zwischen uns und dem Besteller bestehenden Vertrages nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
Tandern, September 2002
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